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Finanzierungs-FAQ

Consors Finanz BNP Paribas S.A.

1. Wer ist die Consors Finanz BNP Paribas S.A.?

Die Consors Finanz BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland ist ein Gemeinschaftsunternehmen der BNP Paribas Personal Finance S.A. und der Commerzbank AG. Sie ist darauf spezialisiert, Wünsche zu finanzieren und Träume zu realisieren - von ihrer Erfahrung haben schon unzählige Kunden profitiert.

Finanzierung

2. Kann ich den Kreditvertrag widerrufen?

Ja. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht hinsichtlich des Kaufvertrages, das frühestens mit Erhalt der Ware beginnt. Üben Sie dieses aus, sind Sie auch an den Kreditvertrag nicht mehr gebunden. Sie können auch unmittelbar den Darlehensvertrag widerrufen, sind dann aber auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden; wollen Sie diesen aufrecht erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Näheres entnehmen Sie bitte den Widerrufsbelehrungen im Kreditvertrag.

3. Was passiert, wenn ich in Zahlungsschwierigkeiten komme?

Sollten Schwierigkeiten mit der Ratenrückzahlung auftreten, setzen Sie sich bitte sofort mit der Consors Finanz BNP Paribas S.A. unter der Telefonnummer 02 03/34 69 54 02 in Verbindung, um eine Lösung zu finden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Kreditvertragsabschluss für eine Restschuldversicherung zu entscheiden. So sind Sie und Ihre Familie bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall auf der sicheren Seite. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

4. Wie wird der Kredit zurückbezahlt?

Die vereinbarten Raten werden monatlich bequem per Lastschrifteinzug von Ihrem Girokonto eingezogen.

5. Ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit eines Ratenkredits fest?

Ja. So können Sie die monatlichen Raten gut in Ihr Budget einplanen.

6. Sind Sondertilgungen oder vollständige Rückführung des Kredits vor Ende der vereinbarten Laufzeit möglich?

Ja. Sondertilgungen oder vollständige Rückführung des Kredits sind entsprechend der gesetzlichen Regelung möglich. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unserer Partnerbank unter der Telefonnummer 02 03/34 69 54 02.

7. Was ist der effektive Jahreszins?

Der effektive Jahreszins ist ein Messwert, in den alle Kreditkosten einfließen, die bei Vertragsabschluss feststehen. Er soll Ihnen einen einfachen Vergleich mit anderen Krediten ermöglichen. Die Kosten einer Restschuldversicherung sind im effektiven Jahreszins nicht eingeschlossen, soweit deren Abschluss - wie bei uns - optional ist...

8. Was ist ein Sollzinssatz?

Der Sollzinssatz ist der Prozentsatz, mittels dessen der laufzeitabhängige Preis für die Darlehensüberlassung berechnet wird.

9. Was ist ein "gebundener", was ein "veränderlicher" Sollzinssatz?

Ein Sollzins ist "gebunden", wenn er über die gesamte Laufzeit fest ist. Dies ist der Fall bei unseren Ratenkrediten. Beim Einkaufskonto ist der Sollzins abhängig von der Inanspruchnahme des Kreditrahmens und damit "veränderlich".

SCHUFA

10. Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung. Sie speichert Daten über die Kreditbeantragung, -aufnahme und -abwicklung und unterliegt dabei den Vorschriften über den Datenschutz. Gegen Entgelt kann der Kreditnehmer seine bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten abfragen. Voraussetzung für die Krediteinräumung ist Ihr Einverständnis mit der Übermittlung von Daten an die SCHUFA.

Sorglos-Paket/Restschuldversicherung

11. Was ist das Sorglos-Paket (Restschuldversicherung)?

Das Sorglos-Paket besteht in einer Restschuldversicherung gegen verschiedene Risiken. Es bedeutet für Sie und Ihre Angehörigen eine Entlastung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall. Die Ratenzahlung wird – unter bestimmten Voraussetzungen – während der Arbeitslosigkeit (zeitlich befristet) und der Arbeitsunfähigkeit (ggf. nach Ablauf bestimmter Karenzzeiten) sichergestellt. Im Todesfall werden alle restlichen Raten vom Versicherer übernommen, sofern der Schadensfall rechtzeitig genug angezeigt wurde. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

12. Warum eine Restschuldversicherung abschließen?

Kredit mit Restschuldversicherung bedeutet Kredit mit Versicherungsschutz. Durch den Abschluss eines Kreditvertrags entstehen für Sie ggf. auch längerfristige Rückzahlungsverpflichtungen. Ihre heutige Situation lässt eine Kreditaufnahme zu. Aber wer kann in die Zukunft schauen? Solange Sie gesund sind und Arbeit haben, können Sie die vereinbarten Rückzahlungsraten für den Kredit sicherlich mühelos aufbringen. Doch was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig werden, Ihre Arbeit verlieren oder im Todesfall Ihre Hinterbliebenen mit den Rückzahlungsverpflichtungen konfrontiert sind? In diesen Fällen bietet die Restschuldversicherung Schutz.

13. Wie hoch sind die Kosten der Restschuldversicherung?

Die Kosten der Restschuldversicherung sind abhängig von der Kredithöhe und werden bei Erstellung des Kreditantrags konkret berechnet. Sie können sich vor Unterzeichnung Ihres Kreditantrags also überlegen, ob Ihnen der Versicherungsschutz die ausgewiesene Prämie wert ist.

14. Wie kann man sich den Versicherungsschutz der Restschuldversicherung konkret vorstellen?

Die Restschuldversicherung übernimmt – unter Berücksichtigung etwaiger Karenz- und Wartezeiten – für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate die Ratenzahlung oder die ausstehende Restschuld im Todesfall.

15. Kann ich die Restschuldversicherung widerrufen?

Sie können die Restschuldversicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen (Näheres entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen). Wenn Sie sich für eine Restschuldversicherung entschieden haben, können Sie also auch noch nach Vertragsabschluss auf den Versicherungsschutz verzichten. Der Abschluss des Kreditvertrags ist von der Restschuldversicherung unabhängig.

Legitimation

16. Was ist eine Legitimation?

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Legitimationsprüfung wird die Identität aller neuen Kunden vor einer Kreditvergabe überprüft. Die Legitimation erfolgt anhand Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

17. Warum muss eine Legitimationsprüfung erfolgen?

Wie alle Banken ist unsere Partnerbank gesetzlich verpflichtet, eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Diese Prüfung dient auch Ihrer eigenen Sicherheit.

18. Was ist das Postident-Verfahren?

Beim Postident-Verfahren erfolgt die Legitimation durch einen Mitarbeiter der Deutschen Post AG. Mit dem Ausdruck Ihrer Kreditunterlagen und den Legitimationshinweisen erhalten Sie auch ein Postident-Formular. Mit diesem Postident-Formular, Ihren Kreditunterlagen und Ihrem gültigen Reisepass oder Personalausweis gehen Sie zur nächsten Filiale der Deutschen Post AG. Ein Postmitarbeiter erledigt alles Weitere für Sie und schickt Ihre unterschriebenen Kreditunterlagen an unsere Partnerbank.

19. Was ist die Consors Finanz Mastercard®?

Beim Abschluss einer Finanzierung erhalten Sie zusätzlich die Consors Finanz Mastercard®. Die Consors Finanz Mastercard® ist eine Kreditkarte mit bonitätsabhängigem Kreditrahmen. Die Karte ist weltweit gültig und für Ihre Online-Einkäufe genauso einsetzbar wie im Handel. Weitere Informationen zu der Consors Finanz Mastercard® erhalten Sie hier.

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